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geschrieben am: 26.10.2003 um 16:59 Uhr
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Doch muß man zugeben, daß es sich der Definition nähert, wenn man z. B. sagt: "Das sittlich Gute ist das Geziemende". Gleiches gilt für den Fall, daß man sich dazu erklärt, ob Sinneserkenntnis und Wissenschaft dasselbe oder verschieden seien; denn auch bei den Definitionen besteht die größte Schwierigkeit darin, zu entscheiden, ob Identität oder Verschiedenheit gegeben ist. Wir wollen darum überhaupt alles, was mit den Definitionen unter dasselbe Verfahren fällt, 'definitiv' nennen. Daß das jetzt Angeführte ausnahmslos diesen Charakter hat, versteht sich von selbst. Können wir schulgerecht darüber disputieren, ob etwas dasselbe wie ein anderes oder von ihm verschieden ist, so können wir es auf dieselbe Weise auch mit den Definitionen angehen. Denn wenn wir gezeigt haben, daß es nicht dasselbe ist, haben wir die Definition widerlegt. Freilich kann man das eben Gesagte nicht umkehren. Zur Aufstellung einer Definition genügt der Nachweis der Identität gewiß nicht; wohl aber genügt es vollständig zu ihrer Widerlegung, wenn man zeigt, daß die Identität nicht vorhanden ist.
'Eigentümlich' [lat. 'proprium'] ist, was zwar nicht das 'Wesen' eines Dinges [scil. im Sinne einer hinreichend umfassenden 'Definition'] bestimmt, aber doch nur ihm zukommt und in der Aussage mit ihm vertauscht wird. So ist es eine 'Eigentümlichkeit' des Menschen, daß er der Grammatikk fähig ist; denn wenn er ein Mensch ist, ist er der Grammatik fähig, und wenn er der Grammatik fähig ist, ist er ein Mensch. Niemand nennt 'eigentümlich', was auch einem anderen zukommen kann; man nennt z. B. den Schlaf nicht eine 'Eigentümlichkeit' des Menschen, auch nicht, wenn der Schlaf zufällig vorübergehend nur ihm zukommen sollte. Würde mithin etwas derartiges auch 'eigentümlich' genannt, so gälte diese Bezeichnung doch nicht schlechthin, sondern nur zeitweilig und beziehungsweise. Rechtsstehen mag für ein Subjekt zeitweilig eigentümlich sein, und zweibeinig sein mag ihm - dem Menschen z. B. mit Beziehung auf Pferd und Hund - 'beziehungsweise' als Eigentümlichkeit beigelegt werden. Aber es ist klar, daß nichts von dem, was einem anderen zukommen kann, in der Aussage mit seinem Subjekte vertauscht wird. Wenn etwas schläft, braucht es deshalb kein Mensch zu sein.
5. 'Gattung' [lat. 'genus'] ist, was von mehreren und der Art nach verschiedenen Dingen bei der Angabe ihres Was oder Wesens 'prädiziert' [d. h. nach Art eines grammatischen Prädikats ausgesagt] wird. Bei Angabe des Wesens werde 'prädiziert werden' so verstanden, daß man auf die Frage antworten muß, was das vorliegende Ding sei. So muß man z. B. betreffend den Menschen auf die Frage, was er sei, sagen, er sei ein Sinnenwesen. Zur Frage nach der Gattung gehört auch die Frage, ob etwas mit einem anderen in derselben oder in einer verschiedenen Gattung steht. Eine solche Frage fällt unter dieselbe wissenschaftliche Behandlung wie die Frage nach der Gattung. Haben wir dargetan, daß Sinnenwesen gleichmäßig 'Gattung' von Mensch und Ochs ist, so haben wir dargetan, daß sie in derselben Gattung stehen. Haben wir dagegen gezeigt, daß etwas Gattung des einen ist, aber nicht des anderen, so haben wir dargetan, daß die beiden nicht in derselben Gattung stehen.
'Akzidenz' [von lat. 'accidens', 'Zufallendes'] ist keines von dem zuvor Erwähnten, also nicht Definition, nicht Proprium, nicht Gattung. Vielmehr kommt es zwar einem Dinge, sei es was immer, zu, aber nur so, daß es einem und demselben zukommen und nicht zukommen kann. Zum Beispiel kann es einem und demselben zukommen und nicht zukommen, daß es sitzt; ebenso daß es weiß ist: nichts hindert ja, daß dasselbe Ding bald weiß, bald nicht weiß ist. Von den Begriffsbestimmungen des 'Akzidenz' ist die zweite besser. Um die zuerst aufgestellte zu verstehen, muß man zuvor wissen, was Definition, Gattung und Proprium ist, dagegen genügt die zweite für sich, um uns erkennen zu lassen, was das Akzidentelle an sich ist.
Im Zusammenhang mit dem 'Akzidenz' wollen wir auch die vergleichenden Aussagen über Dinge berücksichtigen, die in irgendeiner Weise daraufhin zu beurteilen sind, wie sie z. B. in der Frage vorkommen, ob das sittlich Gute oder das Vorteilhafte den Vorzug verdient, ob das Leben nach der Tugend oder ein Leben nach den Eingebungen der Sinnlichkeit genußreicher ist, und dergleichen. Denn bei allen solchen Fragen will man wissen, wem von beiden das betreffende Prädikat eher akzidentell mitfolgt.
Diese Ausführungen zeigen ferner, daß ein Akzidenz gelegentlich, was bestimmte Subjekte betrifft, zum Proprium werden kann. So wird das Sitzen, das ein Akzidenz ist, wenn man der einzige Sitzende ist, zum Proprium, und wenn man nicht der einzige ist, wird es gegenüber den nicht Sitzenden den Charakter des Proprium annehmen. Und so kann dann das Akzidenz relativ und stellenweise zum Proprium werden, schlechthin aber wird es kein Proprium sein.
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