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Hurra ich liebe deutsche Rechtssprechung.. der Kannibale.. |
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geschrieben am: 22.03.2007 um 18:04 Uhr
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Liebe Forenfreaks,
nachdem ich mit einem guten Freund aus Papua Neuguinea telefoniert habe, hat dieser beschlossen mit seinem gesamten Familienclan, dieses schöne Deutsche Land besuchen zu kommen.
Der Grund?
Nun, dort ist die Bevölkerungsdichte nicht in dem Maße gegeben wie bei uns hier, und die Ureinwohner werden immer weniger, somit ist die gute Tradition des Menschenverspeisen leider zu einer sehr seltenen Angelegenheit geworden, was aber zu ihrer Naturreligion gehört.
Und eigentlich lebt dieser ganze Clan sehr fundamentalistisch in den Riten seines Kulturkreises.
Aber nachdem ich ihm mitgeteilt habe, das hier die Richter, respektive die Richterinen sich immer an die "Gepflogenheiten der Religionen der Herkunftsländern" der Deliquenten und sonstigen Kläger und Angeklagten richten, fiel ihm ein Stein vom Herzen.
Da muslimische Frauen sich nicht gegen Gewalt in der Ehe in Deutschland wehren können, da unsere Richterinnen sich plötzlich als "fernab des deutschen Grundgesetz sich wähnen" wird dieses auch im Falle der Religionsausübung meines Freundes wohl so sein.
Somit sei er hocherfreut, hier die gute alte Tradition des Kannibalismus mit seinem Clan ungestraft ausüben zu können, den bei dem fangen und töten mit anschliessendem Verspeisen eines deutschen Bürgers käme er mit einem Bußgeld wegen dem Verstoß gegen die "Lebensmittelverordnung" davon, und müsste nicht befürchten eine Anzeige wegen Mord, Totschlag mit Vorsatz zu erhalten.
Und er verabschiedete sich am Telefon mit den folgenden Worten:
Der Bundestag ist doch in Berlin und da sitzt der ganze Fleischvorrat?
Satan ) ) |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 26.03.2007 um 15:56 Uhr
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Das Prinzip der Geschworenen finde ich nicht so gut. Gut man kann behaupten"es entscheiden nicht durch Routine der Gesetzesmaschinerie geprägte Büro uns Tischhengste/Stuten, auf der anderen Seite ist mir aber jemand der sich im Gesetz auskennt doch lieber.
Zu dem Urteil, doch es gab mehere Urteile wo man die Scharia mit berücksichtigte, welche dann aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurden, da sie in keinster Weise rechtens sind.
Wenn man bedenkt das es ja schon so genug Unterschiede gibt nur im Falle von Körperverletzung, welche ja schon grob unterteilt in leichte, schwere, fahrlässige und grob fahrlässige ist, frage ich mich wirklich was das soll wenn man dann noch die x-tausend unterschiedlichen religiösen kulturellen Lebenseinstellungen in das deutsche Recht aufnehmen würde?
Dies würde nämlich gleichzeitig eine Bürokratie heraufbeschwören wo dann auch wieder alle sich an den Kopf fassen würden und am "Verstande der Gesetzesgeber" zweifeln liessen.
Des weiteren haben wir ja auch ein Schöffengericht, was demnach eine Art "Geschworene" sind.
Und diese werden aber bei der Berufung zum Schöffen angeleitet und bekommen sozusagen "Unterricht", damit sie nicht total ahnungslos der Materie "Prozess" gegenüberstehen.
Und wenn ein mit asiatischen Gesichtszügen ausgestatteter Schöffe dort sitzt, nun daran wird sich keiner doch stören, aber ist dies dann ein "muss?"
In manchen arabischen Ländern wird auch nicht nach den westlichen Gesetzen geurteilt, und ein Dieb bekommt keine Geldstrafe sondern die Hand abgehackt, egal ob er ein Brot oder ein Mofa geklaut hat und wenn du die Frau deines besten Freundes zu intensiv anschaust, kann es dir passieren das du mit Frau zu Tode gesteinigt wirst.
Nun ja, also ich weiß nicht, solche Geschworene, nein Danke!
Satan ) )
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| "Autor" |
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geschrieben am: 24.03.2007 um 14:30 Uhr
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Natürlich stimme ich dir zu, sowas darf nicht passieren. Der erste Artikel hat mich teils belustigt, teils verwirrt. Das ich das Urteil der Richterin nicht für gut heiße kommt (dachte ich zumindest) dadurch zur Geltung, das ich den entsprechenden Zusatz des Artikels unterstrich.
Nun ist diese Entscheidung der Richterin bisher ein Einzelfall (glaub ich) und es wurde seitens ihrer Vorgesetzten entsprechend gehandelt. Schwarze Schafe gibt es überall und ein solches Urteil ist ja auch nicht zwingend bindend. Nur durch die eine oder andere falsche Auslegung der Gesetze wird unser Rechtssystem nicht gleich zusammenbrechen. Gut zugegeben in einigen Sachen sind wir etwas zu milde, aber im allgemeinen hat es schon Hand und Fuß. Vielleicht sollten wir uns auch Geschworene anschaffen, es wäre ja nicht schlecht wenn z.B. ein Türke vor Gericht steht und auf der Geschworenenbank sitzen dann jeweils zwei deutsche, Türken, Chinesen, Inder, Italiener und Engländer. Bei einem Multikulti Staat wie wir einer sind, könnte man das in erwägung ziehen. |
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geschrieben am: 24.03.2007 um 12:36 Uhr
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Zitat von: rocktech Du bist nicht zufällig ein kleines bißchen Faschist? |
Nein eher das Gegenteil.
Ich hätte aber noch nicht mal Wiki- päda zur Hilfe geholt, da das Grundgesetzt eindeutig festgelegt hat, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, egal welcher Religion, Rasse, Geschlecht etc. sie angehören.
Wenn aber eine Frau die dem muslimischen Kulturkreis angehört, oder mit einem Muslimen verehedunkelt ist, dann einer "extra Rechtssprechung" unterliegt, kann man davon ausgehen, das diese Richterin die muslimischen Frauen oder die in einer solchen Partnerschaft befindlichen weiblichen Menschen, dann als "Frauen zweiter Klasse" ansieht!
Denn weder eine Französin, noch eine Kanadierin, Australierin oder jemand der den Ainus angehört, müsste sich dieses bieten lassen, egal ob er jetzt christlich ist oder nicht. Kein deutsches Gericht urteilt nach den kulturellen Shinto Gepflogenheiten und Konfuzius ist bis jetzt auch noch nicht in die deutsche Rechtssprechung als maßgebend eingeflossen. Und die Chinesen sind ein paar Milliönchen mehr als sich diese Richterin sich vielleicht vorstellen kann!
Diese Äusserung und Urteil widerspricht aber grundsätzlich der Verfassung und auch den Menschenrechten, und dies wo doch unsere allzeit beliebte Bundeskanzlerin auch noch irgendeinen Vorsitz im EU Parlament innehat, die Bundesrepublik stolz ist im Rahmen der UNO sich für den Frieden und die wahrung der Menschenrechte einsetzt (dazu gehört auch die körperliche und psychische Unversehrtheit eines jeden einzelnen Menschen)
Aber wenn da ein durchgeknallter Typ meint, er dürfte jemand anderen schlagen weil es ihm passt oder weil der ne andere Ansicht hat und sich dabei auf seine religiöse/kulturelle Herkunft beruft, frage ich mich wirklich:
Deutschland fundamentalistischer islamischer Gottesstaat oder deutsche Rechtssprechung?
In diesem Falle kannst du höchsten Fragen, welcher demokratische Mensch kann sowas tolerieren?
Satan ) )
(also freiwillig auf den Grill oder stimmst du mir jetzt zu ? ggg, wobei ich gestern folgende Äusserung mitbekam "jede katholische Frau die Verhütet wird zu 30 Jahre Gefängnis verurteilt, kanonische Rechtssprechung; Papst Benedikt, Bundesgerichtshof) |
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TopZuletzt geändert am: 24.03.2007 um 12:45 Uhr von SatanEstSirius
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geschrieben am: 24.03.2007 um 11:01 Uhr
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Lol, ab auf den Grill. Nein Satan ich bin nicht mit einer Muslime liiert und selbst wenn würde es keinen Unterschied machen. Ich hatte schon je nach dem wo ich wohnte Freunde aus allen Herren Ländern und Erdteilen. Mir geht es nur darum, das solche Gesetze Freunde sein können.
1. Der Kannibale hat bei uns das Recht seine Religion auszuüben, allerdings eingeschränkt, denn er darf hier niemanden ungestraft verspeisen.
2. Auch mich als Atheist schützen diese Gesetze vor Willkür, so konnte ich mich während meiner Bundeswehrzeit erfolgreich dem Befehl wiedersetzen eine Kirche betreten zu müssen. Der Befehlende Offizier wurde ermahnt, da er gegen das Grundgesetz verstoßen hatte und ich hatte eine inoffizielle Beförderungssperre bis Dienstzeitende am Arsch, was mir die Sache aber Wert war.
Du bist nicht zufällig ein kleines bißchen Faschist? |
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geschrieben am: 23.03.2007 um 11:26 Uhr
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Das Deutsche Grundgesetz sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 GG:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
„(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Zusätzliche Bestimmungen zur Religionsfreiheit gibt es in den sogenannten Religionsartikeln der Weimarer Verfassung (Artikeln 136 bis 139 und 141) die ins Grundgesetz übernommen wurden. [1] und in Art. 7, Absatz 3 des Grundgesetzes.
„(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“
Der Schutzbereich des Artikel 4 reicht von der positiven Religions- und Gewissensfreiheit über die entsprechende negative Freiheit zur kollektiven Freiheit (z.B. von Religionsgemeinschaften). Die positive Religionsfreiheit wird in das "forum internum" (die persönliche innere Überzeugung) und das "forum externum" (das nach außen wirkende Bekenntnis) unterteilt. Im sog. Tabakbeschluss forderte das Bundesverfassungsgericht zusätzlich eine "Kulturadäquanz", hat diese Einschränkung aber wohl wieder aufgegeben.
Der zweite Absatz des Artikels 4 hat lediglich klarstellenden Charakter bezüglich der Religionsausübung (vgl. die Entscheidung zur Aktion Rumpelkammer).
Dem Wortlaut nach ist die Religionsfreiheit schrankenlos. Dennoch kann die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, allerdings nur durch kollidierendes Verfassungsrecht (Grundrechte anderer Personen oder Verfassungsprinzipien). So müssen Eltern ihr Kind auch dann zur Schule schicken, wenn sie aufgrund ihres Glaubens mit den Unterrichtsinhalten ihrer Kinder, wie beispielsweise der Evolutionstheorie oder der Sexualkunde, nicht einverstanden sind. Umgekehrt ist aber auch die Religionsfreiheit geeignet, kollidierende Verfassungsnormen zurückzudrängen. So ist z. B. die Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen und von Religionsgemeinschaften nach § 166 StGB strafbar und unterliegt somit nicht der Meinungsfreiheit, welche durch die Religionsfreiheit insoweit eingeschränkt ist.
*Ich berufe mich hiermit auf mein Recht nicht gegessen zu werden*
Quelle:Wikipedia |
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TopZuletzt geändert am: 23.03.2007 um 11:30 Uhr von rocktech
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