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FLATRATE VORERST DOCH?

Nutzer: Olli
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geschrieben am: 06.03.2001    um 16:23 Uhr   
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auf dieser Adresse ein aktuelles Schreiben mit der die erhaltung der T-O- Flat gewährleitet ist so lange bis die Gerichte entschieden haben über die großhandelsflat...


Zurückziehung der schmalbandigen Endkunden-Flatrate der DTAG zum 28.02.2001




Die zuständige Beschlusskammer der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat am 16.11.2000 folgende Entscheidung getroffen:

Die geltenden zeitabhängigen Verbindungspreise auf der Vorleistungsebene müssen angepasst werden. Dies bedeutet, dass unzulässige Preisabschläge und unzulässige Diskriminierungen aufgehoben werden müssen. Ergänzend dazu muss die Verbindungsleistung ab Februar 2001 auch zu einem zeitunabhängigen Pauschalentgelt Vorleistungsflatrate angeboten werden.

Es wurde geprüft, ob das dem Internet-Nutzer bereits angebotene monatliche Pauschalentgelt durch eine Großhandelsflatrate auf der Vorleistungsebene abzusichern ist.

Die Deutsche Telekom AG wurde zum Angebot einer Großhandelsflatrate verpflichtet und sollte bis zum 01. Februar 2001 hierzu den Wettbewerbern ein Angebot auf der Basis eines Pauschalentgelts vorlegen. Durch die Umsetzung dieser Vorgabe wird das mit dem Angebot einer Endkundenflatrate verbundene unternehmerische Risiko ausgewogener zwischen der Deutschen Telekom AG (DT AG) und den Internet-Service-Providern verteilt.

Es bleibt darüber hinaus weiterhin ein getaktetes Entgelt auf Minutenbasis zulässig. Diese Entscheidung überlässt der DT AG den notwendigen Freiraum zur Gestaltung der Konditionen einer Flatrate, da durchaus verschiedene Modelle möglich sind. Hierzu gehört auch ein kapazitätsorientierter Ansatz. Der unternehmerische Spielraum für die DT AG wird also nicht eingeengt. Dem regulierten Unternehmen werden keine konkreten Preise vorgeschrieben, da derzeit allein die DT AG über die erforderlichen kalkulatorischen Grundlagen verfügt. Die DT AG kann ihre Erwartungen zum künftigen Nutzerverhalten in ihre Kalkulation einbringen.

fortsetzung folgt


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Geändert am 21.03.2001 um 01:08 Uhr von traumstern
Jedes Wort besteht aus Buchstaben und diese aneinander gereiht ergeben einen Sinn. Dieser Sinn hat nur eine Bedeutung und diese ist in der Regel ersichtlich.
Gerne darfst Du die Buchstaben neu sortieren, sie haben dann aber eine andere Bedeutung.
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Nutzer: MiKro
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geschrieben am: 22.03.2001    um 00:25 Uhr   
Hört nur auf mit Flatrate!

Ich habe schon etliche Nervenzellen an meiner verloren und der Krempel läuft immer noch nicht.

Morgen muß wohl wieder die Hotline dran glauben...

Verabschiedet sich mit einem lauten SEUFZER...

MiKro - der Genervte!

Dieses Business ist binär: du bist eine Eins oder eine Null, lebendig oder tot.
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Nutzer: MadCat
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geschrieben am: 06.03.2001    um 16:35 Uhr   
Für den, dens interessiert hier die Original Message der RegTP:

(zitat)Bitte beachten Sie die Verbrauchermitteilungen auf unserer homepage
Link
Verbraucherservice / Verbrauchermitteilungen / Zurückziehung der
schmalbandigen Endkunden - Flatrate der DTAG zum 28.02.01(/zitat)

MaDcAt

geändert wegen URL
Geändert am 06.03.2001 um 16:36 Uhr von Madcat

Geändert am 21.03.2001 um 01:09 Uhr von traumstern
Bastard Operator From Hell
The dream is alive, I can run up the hills every night. Run around and see another side of the dream, freedom has a meaning for me.
- Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. -
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Nutzer: MadCat
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geschrieben am: 06.03.2001    um 16:33 Uhr   
Bitte bitte Olli :) Ich verhelfe doch gerne nem Kumpel über 200 ;)

MaDcAt
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Nutzer: Olli
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geschrieben am: 06.03.2001    um 16:25 Uhr   
so nun ein Hinweis... die T-O weiss mal wieder von nichts und meinte ich möge doch ein Fax an
0211 / 16 46 366 senden, und mich bei denen darüber auslassen und ihnen das mitteilen! so also ich sicher mir jetzt erst mal die flatrate und dann gehtz weiter)

cya... Olli
:-(

ps. danke mad für den hinweis)

pps. hab die 200 erreicht
Geändert am 06.03.2001 um 16:26 Uhr von olli
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Gerne darfst Du die Buchstaben neu sortieren, sie haben dann aber eine andere Bedeutung.
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Nutzer: Olli
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geschrieben am: 06.03.2001    um 16:24 Uhr   
Gegen diesen Beschluss der Beschlusskammer der RegTP hat die DTAG vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnt in dem Beschluss vom 30.01.01 ( 1 L 2892/00) den Antrag der DTAG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (1 K 10149/00) gegen die Flatrate-Entscheidung der Beschlusskammer 3 vom 15.11.00 (BK 3b-00/033) ab.

Damit bleibt die DTAG verpflichtet , bis zur Entscheidung in der Hauptsache den Beschluss auch insoweit umzusetzen, als er (in Ziffer 1.3) die Anpassung der Entgelte für das AfOD und das TICOC um eine zusätzliche nutzungsunabhängige Entgeltvariante anordnet.

Gegen diesen Beschluss hat die DTAG Antrag auf Zulassung der Beschwerde vor dem OVG Münster eingereicht. Nach mir vorliegenden Informationen wird über diesen Antrag voraussichtlich im März diesen Jahres entschieden. Insofern hat die RegTP bis zu diesem Termin faktisch keine Handlungsmöglichkeit.

In der vergangenen Woche hat die Deutsche Telekom AG die schmalbandige Endkunden-Flatrate zum 28.02. zurückgezogen. Dies erlaubt die Frage, ob die Entscheidung der RegTP zur Großhandels- Flatrate Bestand haben kann.

Daran gibt es keine Zweifel, denn erstens gibt es keinen formalen Zusammenhang zwischen der Großhandelsflatrate der Telekom und der Endkunden-Flatrate von T-Online.

Zweitens ändert die unternehmerische Entscheidung der DTAG zur Endkunden-Flatrate nichts an der wettbewerbspolitischen Zielsetzung chancengleicher Angebotsbedingungen der Regulierungsbehörde.

Diese wollte die RegTP durch die Regulierungsanordnung schaffen, indem die Zuführungsleistung zum Internet zu zwei Alternativpreisen eingekauft werden kann.

Das Ziel besteht fort und wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein Unternehmen die ihm von uns eröffneten Möglichkeiten, nämlich auf Flatratebasis eingekaufte Vorleistungen zu einem Endprodukt auf Flatratebasis zu machen, nun nicht mehr nutzt.

Im Übrigen hat die DTAG vor dem OVG zwischenzeitlich eine verbindliche Erklärung abgegeben, die Vorleistungsflatrate in der gegenwärtigen Form bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht zurückzuziehen.
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