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sportwetten nicht mehr für hartz IV

Nutzer: Acies32
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geschrieben am: 10.03.2011    um 22:33 Uhr   
hallo leute

neuerdings ist ist dem staat aufgefallen, das harzt IV bezieher, zuviel an sportwetten teilnehmen?????

ich kann nur mit dem kopf schütteln und find das diskrimierend

bekommen jetzt alle Hartz IV empfänger stempel auf stirn? wie will man das kontrollieren?
sprich..spielen dürfen sie noch,......aber steuerfreie gewinne einstreichen ist nicht, dabei bezahlen sogar arbeitslose noch steuern
und mit welchem recht untersagt man denen : das darfst du nicht ?
irgendwie ist das doch sogar eine art der entmündigung, wie man bei spielsüchtigen machen würde.
was meint ihr dazu?


Ich versteh das alles nicht :)
  TopZuletzt geändert am: 10.03.2011 um 22:47 Uhr von Acies32
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Nutzer: ___PEIC
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geschrieben am: 20.11.2011    um 11:00 Uhr   
der staat wird grad verkauft:-)

hängt aber mit anderen dingen, vorm 2ten weltkrieg, zusammen :-)




naja, schau doch mal ob deutschland nen friedensvertrag nachm 2ten weltkrieg bekam, kicher, nöö gibts ned. lustig, was sind wir also:-)??



salü peic
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Nutzer: ___PEIC
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geschrieben am: 20.11.2011    um 05:56 Uhr   
falsch



naja und du meinst doch ned ernsthaft das gewisse ausweise, vor allem deutschland, nichts kontrollieren :-) oder kontrollieren lassen
kameras, wo du was kaufst etc:-)

wäre arg engstirnig so zu denken :-)


hast dein handy vergessen, sowie huble telescop womit se dir pickel aufm arsch fotografieren :-)



naja, und das ist nur die bekannte technologie:-)


salü peic
  TopZuletzt geändert am: 20.11.2011 um 12:13 Uhr von rehcabmorK
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Nutzer: ___PEIC
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geschrieben am: 20.11.2011    um 05:53 Uhr   
ach das kommt alles mit rifd chip

sowie sollte man erst ma nächstes jahr, sowie den israel usa einsatzquatsch abwarten:-)

nicht so kleinkarriert denken :-)


vergesst ned die goldeinsätze deutschlands:-) wo alle aufeinmal jammerten. deutschlands goldreserven sind nicht in deutschland:-)!!!! nie gewesen!!!
und wenn deutschland rumzuckt kriegts paar aufn sender, denn es gibt seit ende 3ten weltkriegs keinen friedensvertrag mit keinem. na was heist das, wem gehören wir:-)


gibt doch wichtigeres und lustigeres als miniüberwachung hihi






salü peic
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Nutzer: littelfood
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geschrieben am: 17.11.2011    um 01:13 Uhr   
Zitat von: krus
...
Aber egal nun, ich streite mich nicht wegen solch einer Lappalie.
hey ihr beiden, nicht nachlassen! danke vielmals.
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Nutzer: krus
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geschrieben am: 14.11.2011    um 19:35 Uhr   
Zitat von: doob
Mensch...nun verstehe doch... Kinderwohngeld wurden gestrichen.

"Jetzt bin ich was ganz besonderes"
Ich verweise Dich nochmal an die Wohngeldstelle, ruf dort an und frag nach. Ich versichere Dir, dass es sehr wohl weiterhin möglich ist, einen Wohngeldantrag für Kinder zu stellen. Zumindest ist dies in meinem Bundesland der Fall.

Aber egal nun, ich streite mich nicht wegen solch einer Lappalie.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 14.11.2011 um 22:07 Uhr von krus
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Nutzer: doob
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geschrieben am: 14.11.2011    um 10:26 Uhr   
Zitat von: krus
Wie war das mit dem Informieren, wenn man keine Ahnung hat?

"Anspruch auf das Kinderwohngeld haben Kinder, die bei Eltern oder Elternteilen wohnen, die Anspruch auf ALG II haben und die diese Hilfe auch erhalten. Sofern diese Kinder aus den eigenen Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, kommt das Kinderwohngeld in Betracht."

Informiere Dich darüber bei der zuständigen Wohngeldstelle, bevor Du anderen unterstellst, sie wüssten nicht, worüber sie reden.
Mensch...nun verstehe doch... Kinderwohngeld wurden gestrichen. Dieser wurden am 01.01.2011 zugunstens der Änderung des SGB II vonna CDU/CSU und FDP geändert, die nun in Kraft getreten sind.

Egal...hab kein Bock auf deinen Kaffeesatzleserei - du hast immer recht...lache dich einfach mal pauschal aus und überlese dich von nun an.


"Jetzt bin ich was ganz besonderes"
Das Wort °doob°™ steht als Symbol für zwei Augen mit zwei Ohren - als Inbegriff der Wahrnehmung und Beobachtung - mit Sinn für das Schöne und Aussergewöhnliche.
  TopZuletzt geändert am: 14.11.2011 um 10:32 Uhr von doob
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Nutzer: krus
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geschrieben am: 13.11.2011    um 22:53 Uhr   
Zitat von: doob
Entschuldige mal...

...Kind ist immer grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen oder glaubst du, dass zum Bleistift 14 Jährigen schon eine eigene Wohnung bekommt?
Wie war das mit dem Informieren, wenn man keine Ahnung hat?

"Anspruch auf das Kinderwohngeld haben Kinder, die bei Eltern oder Elternteilen wohnen, die Anspruch auf ALG II haben und die diese Hilfe auch erhalten. Sofern diese Kinder aus den eigenen Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, kommt das Kinderwohngeld in Betracht."

Informiere Dich darüber bei der zuständigen Wohngeldstelle, bevor Du anderen unterstellst, sie wüssten nicht, worüber sie reden.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 13.11.2011 um 22:55 Uhr von krus
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Nutzer: doob
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geschrieben am: 13.11.2011    um 12:37 Uhr   
Zitat von: krus
für das Kind WOHNGELD
Entschuldige mal...

...Kind ist immer grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen oder glaubst du, dass zum Bleistift 14 Jährigen schon eine eigene Wohnung bekommt?
Das Wort °doob°™ steht als Symbol für zwei Augen mit zwei Ohren - als Inbegriff der Wahrnehmung und Beobachtung - mit Sinn für das Schöne und Aussergewöhnliche.
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geschrieben am: 12.10.2011    um 18:04 Uhr   
Zitat von: HeavensSent
es kann nur eine leistung beantragt werden, die die höher ist ist dann ausschlaggebend. ich habe es nicht nur bei einer freundin erlebt sondern auch in der familie, dass es genau so gelaufen ist.
Ich glaube, Du verstehst das Ganze nicht. Es kann nur eine Leistung beantragt werden, JA! Für die Eltern ALG II und für das Kind WOHNGELD (oder eben für die Eltern nur Wohngeld, wenn der Anspruch höher wäre als der auf ALG II, da Wohngeld eine vorrangige Leistung ist). Damit deckt das KIND seinen Bedarf selbst und ist nur noch FIKTIV in der BG der Eltern! Ich sprach nie davon, dass es alle Leistungen für alle Familienmitglieder gleichzeitig gibt.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 12.10.2011 um 18:12 Uhr von krus
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geschrieben am: 12.10.2011    um 17:57 Uhr   
Zitat von: doob
JobCenter sind meisten darauf gelegen, dem Wirtschaftlichkeit des Staates zu bemessen und nicht der des Klientes. Bedenke dass das Kind dann meist Sozialgeld erhält und ist vom Wohngeld ausgeschlossen. (Sozialgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist eine spezielle Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind (also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben) und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII haben.

Die Höhe des Sozialgeldes beträgt:

- Kindern bis Vollendung des 6. Lebensjahres 215 €

- Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 €

- Für minderjährige Kinder vom Beginn 15.Lebensjahrs 287 €

- Für erwachsene, nicht erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 291 €.


Quelle: interner Betreuungsforum



Anmerk: bin vom Gericht bestellter ehrenamtlichen Betreuer zweier (Heranwachsende mit Kinder) Klienten
Das Kind bleibt FIKTIV trotzdem in der BG, da das Kindergeld (eventueller Überhang) ja bei einem Elternteil angerechnet wird, wenn das Kind seinen Bedarf selbst deckt bzw. übersteigendes Einkommen hat (durch Kindergeld + Wohngeld z. B.), auch wenn es selbst keinen Leistungsanspruch auf ALG II hat! Dass nicht Erwerbsfähige Sozialgeld erhalten, weiß ich selbst. Darum ging es hier aber gar nicht.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 12.10.2011 um 18:11 Uhr von krus
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geschrieben am: 12.10.2011    um 12:19 Uhr   
Zitat von: krus
für das Kind (alleine) Anspruch auf Wohngeld, ohne, dass die Familie aus dem Leistungsbezug rausfällt.

"Soviel zum Informieren"..
JobCenter sind meisten darauf gelegen, dem Wirtschaftlichkeit des Staates zu bemessen und nicht der des Klientes. Bedenke dass das Kind dann meist Sozialgeld erhält und ist vom Wohngeld ausgeschlossen. (Sozialgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist eine spezielle Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind (also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben) und mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII haben.

Die Höhe des Sozialgeldes beträgt:

- Kindern bis Vollendung des 6. Lebensjahres 215 €

- Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 €

- Für minderjährige Kinder vom Beginn 15.Lebensjahrs 287 €

- Für erwachsene, nicht erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 291 €.


Quelle: interner Betreuungsforum



Anmerk: bin vom Gericht bestellter ehrenamtlichen Betreuer zweier (Heranwachsende mit Kinder) Klienten
Das Wort °doob°™ steht als Symbol für zwei Augen mit zwei Ohren - als Inbegriff der Wahrnehmung und Beobachtung - mit Sinn für das Schöne und Aussergewöhnliche.
  TopZuletzt geändert am: 12.10.2011 um 12:23 Uhr von doob
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geschrieben am: 12.10.2011    um 01:27 Uhr   
Zitat von: krus
Nein, das ist so nicht richtig. Ich denke, ich werde es besser wissen. Es kann innerhalb der BG Ansprüche der Eltern (und Kinder) auf ALG II-Leistungen geben und für das Kind (alleine) Anspruch auf Wohngeld, ohne, dass die Familie aus dem Leistungsbezug rausfällt.

"Soviel zum Informieren"..
es kann nur eine leistung beantragt werden, die die höher ist ist dann ausschlaggebend. ich habe es nicht nur bei einer freundin erlebt sondern auch in der familie, dass es genau so gelaufen ist. wenn du meinst, dass du es besser weißt, dann bleib bei der falschen info und meinung. :)
Wenn dir die Scheisse bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht hängen. :D
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geschrieben am: 11.10.2011    um 23:01 Uhr   
Zitat von: HeavensSent
Falsch, man kriegt nur eines von beidem und nicht beides. Ich weiß es, weil eine freundin die hartz4 bezogen hat und wohngeld beantragte. ihr antrag wurde aufgrund der leistungen der arge abgelehnt obwohl sie alleinerziehend war und keinen mehrbedarf gewährt bekommen hat obwohl sie mit dem kind alleine war.

so viel zum informieren ;)
Nein, das ist so nicht richtig. Ich denke, ich werde es besser wissen. Es kann innerhalb der BG Ansprüche der Eltern (und Kinder) auf ALG II-Leistungen geben und für das Kind (alleine) Anspruch auf Wohngeld, ohne, dass die Familie aus dem Leistungsbezug rausfällt.

"Soviel zum Informieren"..
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 12.10.2011 um 18:16 Uhr von krus
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geschrieben am: 22.09.2011    um 03:27 Uhr   
Zitat von: krus

Des Weiteren gibt es noch zahlreiche Mehrbedarfe (für Schwangere, Alleinerziehende, bei Behinderung, etc.). Also sind auch solche Eventualitäten abgedeckt. Auch die Möglichkeit Wohngeld neben der ALG II-Leistung zu beziehen, besteht, wenn man es denn beantragt.
Falsch, man kriegt nur eines von beidem und nicht beides. Ich weiß es, weil eine freundin die hartz4 bezogen hat und wohngeld beantragte. ihr antrag wurde aufgrund der leistungen der arge abgelehnt obwohl sie alleinerziehend war und keinen mehrbedarf gewährt bekommen hat obwohl sie mit dem kind alleine war.

so viel zum informieren ;)
Wenn dir die Scheisse bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht hängen. :D
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geschrieben am: 27.08.2011    um 19:52 Uhr   
Zitat von: littelfood
meinetwegen verbiete es ihm.
Würd ich tun.

Wie ich ja schon ganz zu anfangs sagte, lässt sich das natürlich schwer kontrollieren. Aber man sollte zumindest klar festlegen, dass so etwas nicht erlaubt ist.
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geschrieben am: 27.08.2011    um 04:44 Uhr   
Zitat von: 3rdforce
Und wie jeder Mensch weiss, ist Hartz IV nicht gerade großzügig bemessen. Den Menschen fällt es ja schon schwer, von diesem Geld ihre grundsätzliche Versorgung zu sichern - warum gibt es denn die Tafel und warum hat sie solchen Zulauf? Wenn ein Empfänger also sein ohnehin sehr knapp bemessenes Geld für Sportwetten ausgibt, dann muss er an anderer Stelle sparen - eben an seiner Grundversorgung. Und dass jemand hungert oder auf minderwertiges, billiges Essen zurückgreift, nur damit er sein Geld bei irgendwelchen Wetten verlieren kann, das ist ja wohl nicht Sinn der Sache.
Das kann man so und so sehen. es gibt leute die legen nicht viel wert auf ihr essen, sie haben kein problem sich von tiefkühlnahrung und nudeln aus der tüte zu ernähren. andere wiederum essen solche fertiggerichte nur in der not, wenn es mal schnell gehen muß. derjenige der nicht viel wert auf qualität beim essen legt, kann sich jeden monat ein paar euros sparen und für andere dinge ausgeben.

ein anderer wiederrum legt vielleicht nicht viel auf sein äußeres und kennt den klamottenladen nur vom hören und sagen. auch dieser spart geld und kann es für andere ausgaben verwenden.

wenn nun ein hartz 4 empfänger, das geld das ihm so auf die ein oder andere art und weise übrig bleibt, für andere dinge verwendet, die mitunter nicht sinn und zweck der unterstützung sind, was willst du dagegen machen? meinetwegen verbiete es ihm.

klar is dieser zustand nicht umbedingt sinnig und durchaus ärgerlich für denjenigen der täglich arbeiten geht um an sein geld zu kommen und ganz nebenbei noch steuern zahlt. aber menschen sind nun mal unterschiedlich, haben verschiedene bedürfnisse und nach denen richten sie ihre ausgaben. wenn ich weiss, ich bekomme jeden monat einen bestimmten betrag zu verfügung und ich weiss, ich möchte geld in gewissen dinge investieren, um meine eigenen bedürfnisse zu befriedigen, dann versuche ich eben an anderen dingen zu sparen. das macht jeder andere auch so.
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geschrieben am: 27.08.2011    um 01:38 Uhr   
Zitat von: 3rdforce
Wo bin ich denn falsch informiert?
Das ging an die Allgemeinheit. Bei Dir war es nur der Satz mit der Bemessung. Pardon, wenn das unterging.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
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geschrieben am: 27.08.2011    um 01:31 Uhr   
Zitat von: krus
Informiert euch erstmal richtig, bevor ihr loslegt.
Wo bin ich denn falsch informiert?
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geschrieben am: 27.08.2011    um 01:24 Uhr   
Zitat von: 3rdforce
Ein Hartz IV-Empfänger bekommt ja nicht "einfach so" pauschal nen Betrag. Er bekommt eine gewisse Summe, um sich Nahrung zu kaufen, eine andere Summe für Kleidung, etc. - und das macht dann insgesamt seine Unterstützung aus. Für Glücksspiel ist da allerdings nichts vorgesehen. Es wurde ja bereits ausführlich besprochen: Für diesen Zweck bekommt ein Hartz IV-Empfänger das Geld nicht! Dafür möchte ich keine Steuern zahlen.

Und wie jeder Mensch weiss, ist Hartz IV nicht gerade großzügig bemessen.
Informiert euch erstmal richtig, bevor ihr loslegt.

Bei Hartz IV gibt es zunächst einmal die Regelsätze (also unterschiedliche Beträge, abhängig vom Alter und Familienstand des EHB). Den jeweiligen Regelsatz bekommt eigentlich jeder, der seine Bedürftigkeit hinreichend nachweist (bedürftig in dem Sinne ist man auch, wenn man ein gewisses Vermögen während der Erwerbstätigkeit ansparen konnte.. man rechnet dort mit 150,00 € pro Lebensjahr) - also nicht jeder, der Hartz IV bekommt, ist automatisch "arm"! [Leider gibt es aber auch immer wieder schwarze Schafe, die mit allen möglichen Tricks versuchen, die ARGE über's Ohr zu hauen.]

Dann gibt es die Kosten für die Unterkunft, die auch nicht gerade "knapp" bemessen sind. Dazu zählen die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten, soweit sie angemessen sind (bei einer zu großen Wohnung zahlt der EHB eben den übersteigenden Teil selbst, worüber er auch bei Antragstellung eingehend informiert wird). Die gesamten Mietkosten werden also übernommen!

Des Weiteren gibt es noch zahlreiche Mehrbedarfe (für Schwangere, Alleinerziehende, bei Behinderung, etc.). Also sind auch solche Eventualitäten abgedeckt. Auch die Möglichkeit Wohngeld neben der ALG II-Leistung zu beziehen, besteht, wenn man es denn beantragt.

Alles in allem ist Hartz IV durchaus "großzügig" bemessen, wenn man bedenkt, was ein "Normalverdiener" von seinem Gehalt im Monat noch alles zu zahlen hat, ohne diese Zuschüsse zu erhalten (ggf. weil er für einen Hartz IV-Anspruch dann doch "zu viel" verdient). Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass dieser dann aber dafür den ganzen Monat gearbeitet hat.

Und wie 3rdforce eingangs schon richtig schrieb, "Glücksspiele" o. ä. sind nicht inbegriffen, die muss derjenige dann schon selbst finanzieren. Der § 3 des SGB II sagt dazu: "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Bei der Leistungserbringung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.". So sieht es aus.
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
  TopZuletzt geändert am: 27.08.2011 um 01:26 Uhr von krus
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geschrieben am: 26.08.2011    um 21:10 Uhr   
Zitat von: KillerPanther
Der H4-Empfänger hat im Monat einen bestimmten Betrag zur Verfügung. Wenn er es schafft, sich ein Stück davon aufzusparen, weil er sich ganz sicher dafür in anderen Lebensbereichen einschränkt, ist das doch völlig in Ordnung. Warum sollte ein H4-Empfänger KEIN Recht auf ein wenig Glück haben, um seine Situation zu verbessen? Mal ab davon, dass selbst H4-Empfängern Sachen wie Kinobesuch/Restaurantbesuch etc. zustehen, um an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Wenn er sich den Kinobesuch spart und dafür Lotto spielt, weil er seine Situation verbessern möchte, sehe ich darin kein Problem. In meinen Augen ist das eine Herabstufung des Menschen, oder dessen, was er darf. Eine Einschränkung, wie es sie in H4 ohnehin viel zu oft gibt.
Ein Hartz IV-Empfänger bekommt ja nicht "einfach so" pauschal nen Betrag. Er bekommt eine gewisse Summe, um sich Nahrung zu kaufen, eine andere Summe für Kleidung, etc. - und das macht dann insgesamt seine Unterstützung aus. Für Glücksspiel ist da allerdings nichts vorgesehen. Es wurde ja bereits ausführlich besprochen: Für diesen Zweck bekommt ein Hartz IV-Empfänger das Geld nicht! Dafür möchte ich keine Steuern zahlen.

Und wie jeder Mensch weiss, ist Hartz IV nicht gerade großzügig bemessen. Den Menschen fällt es ja schon schwer, von diesem Geld ihre grundsätzliche Versorgung zu sichern - warum gibt es denn die Tafel und warum hat sie solchen Zulauf? Wenn ein Empfänger also sein ohnehin sehr knapp bemessenes Geld für Sportwetten ausgibt, dann muss er an anderer Stelle sparen - eben an seiner Grundversorgung. Und dass jemand hungert oder auf minderwertiges, billiges Essen zurückgreift, nur damit er sein Geld bei irgendwelchen Wetten verlieren kann, das ist ja wohl nicht Sinn der Sache.

Außerdem: wenn jemand 50 Euro für irgendein Rennpferd verballert, dann hat das nichts mit "sozialer Aktivität" und "ein wenig Glück" zu tun.

Und es geht ja auch nicht um 3 Euro für nen Lottoschein, sondern eher um 30 Euro oder mehr für Sportwetten. Was, nebenbei gesagt, auch ein viel größeres Suchtpotential hat.
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geschrieben am: 24.08.2011    um 20:51 Uhr   
So.

Das ist ja ne wirre Sache hier.

3rdForce: Wobei ich mich frage: wenn ein HartzIV-Empfänger es sich leisten kann, für Sportwetten Geld auszugeben - hat er dann nicht zuviel davon?

Der H4-Empfänger hat im Monat einen bestimmten Betrag zur Verfügung. Wenn er es schafft, sich ein Stück davon aufzusparen, weil er sich ganz sicher dafür in anderen Lebensbereichen einschränkt, ist das doch völlig in Ordnung. Warum sollte ein H4-Empfänger KEIN Recht auf ein wenig Glück haben, um seine Situation zu verbessen? Mal ab davon, dass selbst H4-Empfängern Sachen wie Kinobesuch/Restaurantbesuch etc. zustehen, um an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Wenn er sich den Kinobesuch spart und dafür Lotto spielt, weil er seine Situation verbessern möchte, sehe ich darin kein Problem. In meinen Augen ist das eine Herabstufung des Menschen, oder dessen, was er darf. Eine Einschränkung, wie es sie in H4 ohnehin viel zu oft gibt.

HeavensSent: also ich frage mich wie man überhaupt auf die idee kommt mit den erhaltenen Leistungen, ALG2, zu wetten.

Auf die Idee kommt man, weil man nicht vom Amt abhängig sein möchte und weil man auf ein bisschen Glück hofft, mal mehr Geld zu haben. Das haben viele Arbeitstätige ja auch. Mal ganz ab davon, dass viele ihr Geld da rausschmeißen. Aber auf eine Portion Glück hoffen sie alle. Ein H4-Bezieher ist ja nicht anders, als der Rest. Er hate ebenso Bedürfnisse und Wünsche. Und es gibt diese und jene H4-Bezieher. Manche kommen mit dem Geld bestens aus und schaffen es, noch Geld für sowas übrig zu haben, Andere nicht. Besonders jene nicht, die früher mal einen höheren Lebenstandart hatten, auf Grund dessen dass sie arbeiteten. Die müssen nämlich dann mit weniger Geld zurecht kommen, und seinen Lebensstandard einzubüßen ist keine schöne Sache und auch eine Umstellung. Die, die keine großen verluste haben, kommen auch besser damit zurecht, mit einem "H4-Lohn" zu leben.

mandyluder: fakt ist es das die 3 jobstellen angeboten bekommen^^ aba leider sind viele nicht flexibel
am liebstn sollte die stelle gleich um die ecke sein wo die wohnen^^
oder ist zu wenig geldverdienst. hätten dann z.b.. 50euro mehr...
wenn icke unbedingt einen job haben will,muss man ebn das annehmen
die auf suche nach job sind und unbedingt wollen..bekommen auch einen
nich nur du kennst solche leute senti^^ icke kenn solche und solche
wenn icke höre nee hab keinen bock wegn bissle mehr geld früh aufzustehn..
könnte icke !!!!

von 100 % sind 90% die keinen bock habn einen job zu suchen


Warum sollte ein H4-ler alles annehmen? Warum sollte er Dinge tun, die ihm kein Spaß machen?
Warum sollte er unter dem agieren, was er selbst für richtig hält?

Man muss sich nicht unter Wert verkaufen. Man sollte auch durchaus die Wahl haben und sagen dürfen: Leute, das liegt mir so einfach nicht. Das Problem ist sonst nämlich, dass er irgendwann eh wieder beim Amt ist, weil er dauerhaft in seinem Job nicht glücklich wird. Und erst recht: Warum sollte er unter seinem Wert arbeiten? Jeder sollte das Recht haben, sich eine arbeit suchen zu dürfen, mit der er sich halbwegs anfreunden kann. Und das Arbeit heutzutage teilweise eh unter Wert verdonnert wird ist eh die größte Schande. Aber das ist ein Fehler des Systems. Ebenso wie zb. Zeitarbeit. Die Leute werden verheizt. Die gehen für weniger arbeiten, als sie in Branche normal verdienen. Was gleichzeitig einfach für Ungerechtigkeit sorgt. Und man hat durchaus das recht auf ordentlich bezahlte Arbeit. Und viele, die einen Job annehmen, der unter dem Eigentlichen ist, verkaufen sich selbst. Und Geld ist tatsächlich nicht alles. Das ist doch jedem seine Entscheidung, ob er früh für'n paar Euro mehr aufsteht oder nicht. Natürlich sollte man auch Kompromissbereit sein, aber alles bieten lassen und sich in Dinge zwingen lassen, die einem nicht liegen, sollte man nicht.

Und allgemein:

Es IST und war NIE möglich, wirklich Vollbeschäftigung zu haben (daher sagt man ja auch Vollbeschäftigung ist bei 2% Arbeitslosen). Daher wird es immer kurzzeitig Arbeitslose geben, weil manche ihre Stelle wechseln oder gekündigt werden und der Übergang demnach nicht zwingend immer fließend ist. Hinzu kommt, dass es Berufsbereiche gibt, die komplett überlaufen sind bzw. in so hohem Maße ausgebildet werden, dass der Markt gesättigt ist. Daher rutschen Leute in H4 ab. Nicht weil sie nicht wollen, nicht weil sie nicht können, sondern weil es schlicht nichts gibt. Und die Maßnahmen des Amtes sind oftmals auch nicht hilfreich. Sei es Ein-Euro-Job oder ähnliches. Und sie werden auch erst spät angeboten. Denn am Anfang bist du noch vermittelbar. Hinzu kommt, dass man je nach vorherigem Gehalt auch sofort in H4 rutschen kann.
Weiter hinzu kommt, dass viele H4-ler auch Probleme haben. Die sind gar nicht vermittelbar, aus welchen Gründen auch immer und der Rest ist durchaus motiviert. Und die, die wirklich nicht arbeiten wollen, sind zwar natürlich vorhanden, aber auch nicht in ganz so hohem Maße, wie alle das denken. Und wenn man vom Amt Jobangebote bekommt, ist man ganz sicher nicht der Einzige, der sich darauf bewirbt. Leute, die dann schlechtere Qualifikationen haben, haben es dann eben schwerer und bleiben in H4. Gerade in überlaufenen Bereichen. Es ist also teilweise auch hier wieder ein Fehler im System. Es sind also mehr Faktoren zur Betrachtung des Ganzen nötig.


Und die H4-ler die nicht arbeiten wollen, erhalten ihre Strafen. Wenn die das nicht stört, ist das deren Sache. Aber viel haben dürften die nicht haben.
"Lebende Glücksbringer sind Menschen, die ihre Wahrheit gefunden haben und sie leben. Sie haben keine Angst mehr vor der Kraft der anderen, weil ihnen klar geworden ist, dass nicht die Kraft der anderen Probleme schafft, sondern der Mangel an Kraft." (Kim Barkman)
  TopZuletzt geändert am: 24.08.2011 um 20:54 Uhr von KillerPanther
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Nutzer: Mandyluder
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geschrieben am: 24.08.2011    um 07:19 Uhr   
moin ^^

du mit deine tips imma senti^lol lass ma gut sein^^
hier gehts um disse leute die ohne job sind.......
alleinerziehende mütter laufen unta sozial und
auch alte leute die rente beziehn,wo ihre rente unta minimum stehn..
aba von den war keine rede hier^^
fakt ist es das die 3 jobstellen angeboten bekommen^^ aba leider sind viele nicht flexibel
am liebstn sollte die stelle gleich um die ecke sein wo die wohnen^^
oder ist zu wenig geldverdienst. hätten dann z.b.. 50euro mehr...
wenn icke unbedingt einen job haben will,muss man ebn das annehmen
die auf suche nach job sind und unbedingt wollen..bekommen auch einen
nich nur du kennst solche leute senti^^ icke kenn solche und solche
wenn icke höre nee hab keinen bock wegn bissle mehr geld früh aufzustehn..
könnte icke !!!!

von 100 % sind 90% die keinen bock habn einen job zu suchen

littelsüssa ... es kam so rüber .. für dein am rande ..aber nun ist dat oky
datt lebn isse geil ... fg
  TopZuletzt geändert am: 24.08.2011 um 07:24 Uhr von Mandyluder
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geschrieben am: 24.08.2011    um 00:30 Uhr   
Zitat von: Mandyluder
...
icke staun ja littlefood dat du sooo locka an disse sache rangehst^^
haste dia mal durchn kopf gehn lassn das du solche fritzn unterstützt?
oda bist du selbst so einer?^^ dann kann icke dat verstehn das du für disse gut redest
hey süße,

deine weisheit in ehren!

deinen aussagen zu folge, gehörst du wohl zu der sorte menschen, für die hartz 4 empfänger alles nur arbeitslose faule trottel sind. die hartz 4ler sind also alle nur schmarotzern die auf kosten der allgemeinheit leben. auf einen großteil mag das sogar zutreffen, aber eben nicht auf alle. es soll auch welche geben, die aufgrund einer schweren lebenslage in eine finanzielle misslage geraten sind und so zu hartz 4lern wurden.

nehmen wir einfach mal an du hast das zeug zu studieren, vielleicht tust du es auch schon, wer weis. wie dem auch sei, irgendwann mal bist du damit fertig, entweder hast du unmittelbar nach dem studium nen job, wohlhabende eltern, die dein lebensstil finanzieren können oder du gehst aufs amt und kassierst hartz 4. so schnell kann auch aus mandyluder ein ungelieber hartz 4 empfänger werden.

übrigens, nur so als info am rande, ich habe das gefühl dir scheint das entgangen zu sein. in meinem vorherigen beitrag, habe ich mich in keinsterweise geäußert, ob ich hartz 4 für ne tolle sache finde oder aber auch nicht. kannst dir ja, der verständnis halber, nochmal durchlesen was ich schrieb.
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geschrieben am: 22.08.2011    um 21:22 Uhr   
Zitat von: HeavensSent
sorry, aber ich wünsche dir echt mal von hartz4 abhängig zu sein...es gibt genauso viele leistungsbezieher, die arbeiten wollen aber einfach nichts finden...der spruch "wer arbeiten will, findet auch arbeit" ist in der momentanen finanzlage etc. einfach nur bescheuert und unüberlegt. mit sportwetten hats gerade nix zu tun aber mit deiner aussage bin ich so dermaßen aus der haut gefahren das ich was dazu sagen musste...ich kenne genug leute die hartz4 beziehen und wie blöde bewerbungen schreiben aber permanent absagen kriegen...was ist mit solchen menschen? sollen die verhungern, weil jemand wie du so eine dumme einstellung hat? oder soll ein/e alleinerziehende/r mutter/vater auf der strasse sitzen mit seinem kind, weil sie keinerlei unterstützung bekommen?

mein tipp: erst denken, dann schreiben!
ja meine ick doch....deswegen die Frage...

Zitat von: Introspektion
was tust du, wenn dir die Bude abfackelt und warst nicht versichert?


Damit war gemeint, dass auch Menschen mit akuten Notlage gibt, die unfreiwillig Hartz IV beziehen müssen, wenn man nicht versichert war, falls die Bude komplett abgefackelt wurde.

Sowas ist mir mein juuter Kumpel passiert...der hatte fast 6 Monate schwierige Zeiten durchmachen musste.



Oh man...und ick dachte, ick bin wirklich bekloppt! *g*
  TopZuletzt geändert am: 24.08.2011 um 12:14 Uhr von Introspektion
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geschrieben am: 22.08.2011    um 19:59 Uhr   
Zitat von: Mandyluder
Hartz IV sollte wieder abgeschafft werden^^
diese leute haben keinen bock zum arbeiten...
da frag icke mich,wieso sollen die dafür noch unterstützung bekommen?
sieht doch so aus vielen leute die jobben gehn stehen schlechter finanziell da
als so ein Hartz IV empfänger^^ diese schmarotzer lebn auf unsere kosten...

wenn icke daran denk von meinen steuern bekommen disse was ..wuaaaah koootz !!
sorry, aber ich wünsche dir echt mal von hartz4 abhängig zu sein...es gibt genauso viele leistungsbezieher, die arbeiten wollen aber einfach nichts finden...der spruch "wer arbeiten will, findet auch arbeit" ist in der momentanen finanzlage etc. einfach nur bescheuert und unüberlegt. mit sportwetten hats gerade nix zu tun aber mit deiner aussage bin ich so dermaßen aus der haut gefahren das ich was dazu sagen musste...ich kenne genug leute die hartz4 beziehen und wie blöde bewerbungen schreiben aber permanent absagen kriegen...was ist mit solchen menschen? sollen die verhungern, weil jemand wie du so eine dumme einstellung hat? oder soll ein/e alleinerziehende/r mutter/vater auf der strasse sitzen mit seinem kind, weil sie keinerlei unterstützung bekommen?

mein tipp: erst denken, dann schreiben!
Wenn dir die Scheisse bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht hängen. :D
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